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Schutterwald | Keine separate Anmeldung über die Stadt notwendig.
Mahlberg | Keine separate Anmeldung über die Stadt notwendig.
Sasbach am Kaiserstuhl | Keine separate Anmeldung über die Stadt notwendig.
Seelbach | Keine separate Anmeldung über die Stadt notwendig.
Welschensteinach | Keine separate Anmeldung über die Stadt notwendig.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung in Form eines Betreuungsvertrages. Bitte machen Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Webseite vertraut.
Senden Sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, den Betreuungsvertrag und das SEPA-Lastschriftmandat direkt an unser Büro zurück. Den Aufnahmebeitrag von 50,- Euro ziehen wir nach Rückgabe des SEPA-Lastschriftmandats in der angegebenen Frist ein.
Zur Übernahme der Betreuungskosten nehmen Sie Kontakt zum Jugendamt auf. Wird der Beitrag übernommen, so geben Sie schnellstmöglich eine Kopie des Bescheides in der Kindereinrichtung ab. Das ist zwingend erforderlich für die Zusammenstellung der Kosten. Beachten Sie die angegebenen Zeiträume der Bescheide.
Der Fachbereich Beratung- und Vergabe der Betreuungsplätze meldet sich telefonisch bei Ihnen, um offene Fragen zu klären. Die Einrichtung kontaktiert Sie, bezüglich eines Termins zum Aufnahmegespräch.
Eine Absage des Platzes muss allgemein und in jedem Fall schriftlich erfolgen, auch wenn Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Bitte beachten Sie dabei die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist von zwei Monaten.
Der Aufnahmebeitrag (Bearbeitungsgebühr) von 50,- Euro wird auch bei einer Absage des Platzes eingezogen.