Stichtagregelung — Einschulung

Nach der Schulgesetzänderung ist der Stichtag für die reguläre Einschulung seit dem Schuljahr 2022/2023 und den Folgejahren immer der 30. Juni.

Beispiel: Im September 2025 werden die Kinder eingeschult, die bis zum 30.06.2025 6 Jahre alt geworden sind

Hinweis

In der Regel versendet die jeweilige Grundschule Einladungen mit den Einschulungsterminen an die Eltern deren Kinder schulpflichtig sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Erziehungsberechtigte persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.
Eine vorzeitige Einschulung von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind, ist möglich, wenn aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die vorzeitige Einschulung wird bei der Schulleitung der aufnehmenden Grundschule beantragt, die auch die Entscheidung trifft.

Weitere Informationen Download Stichtagregelung

Stand: 15.08.2024